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Neuigkeiten

17R400 lieferbar!

neuer Reifen für die französischen Kultfahrzeuge

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand des Vertrages sind Reifen für Veteranenfahrzeuge und klassische Automobile, sowie sonstiges Kfz-Zubehör.

I. Angebot und Vertragsabschlüsse

1. Angebote erfolgen stets freibleibend.

2. An uns erteilte Aufträge werden erst nach Auftragsbestätigung durch uns in Textform für uns rechtsverbindlich.

II. Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Artikel. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

eMail: Ruecksendung@oldtimerreifen24.de

Fax: 0049 – (0) 8024 - 49634

Telefon: 0049 – (0) 8024 – 6794 (Mo-Fr 8-12 und 13-17 Uhr)

Anschrift: Münchner Oldtimer Reifen GmbH, Gewerbering 14, D-83607 Holzkirchen

Sie müssen keine Artikel an uns zurücksenden.
Wir werden diese per Paketdienst abholen lassen.
Im Rahmen Ihrer Widerrufsbelehrung bitten wir Sie, uns freiwillig den Grund für Ihre Rückgabe mitzuteilen.

III. Gesetzliche Widerrufsfolgen

Im falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige als auch nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von Euro 40,00 nicht übersteigt.

IV. Preise

1. Die in Preislisten und Werbeauftritten angegebenen Preise sind keine Festpreise. Es gelten immer die bei Vertragsschluss angegebenen Preise.

2. Angegebene Preise verstehen sich in € (EURO) und gelten für Lieferung ab Lager.

3. Informationen zu den Verpackungs- und Versandkosten entnehmen Sie bitte dem Internetportal.

V. Lieferungen

1. Die Versandart liegt in unserem Ermessen, es sei denn eine besondere Versandart ist ausdrücklich vereinbart.

2. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet.

3. Angegebene Lieferzeiten oder Liefertermine sind stets unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.

4. Lieferzeiten beginnen erst ab schriftlicher Auftragsbestätigung oder Auftragsbestätigung in Textform und Klärung sämtlicher technischer Vorfragen zu laufen.

5. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferzeiten setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und den rechtzeitigen Eingang sämtlicher Unterlagen, die vom Besteller beizubringen sind.

6. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Überschreitens der vereinbarten Lieferzeit oder vereinbarten Liefertermins sind der Höhe nach auf die Hälfte des vereinbarten Nettopreises beschränkt.

VI. Sicherungen

1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller uns gegen den Besteller aus dem Vertrag zustehenden Kaufpreisansprüche, unser Eigentum.

2. Bis zur Erfüllung unserer Kaufpreisansprüche ist es dem Besteller untersagt, die Ware zu verpfänden oder Dritten zu übereignen, es sei denn, die Übereignung erfolgt im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs. Im Falle des Zugriffs Dritter auf von uns gelieferte Waren, an denen noch Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Besteller uns unverzüglich zu informieren und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen.

Der Besteller ist ebenso unbeschadet geltender Regeln des Datenschutzes verpflichtet, uns die Daten mitzuteilen, die wir für die Durchsetzung unserer Rechte Dritten gegenüber benötigen.

3. Für den Fall der Weiterveräußerung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten und noch stehenden Waren an Dritte, tritt der Besteller schon jetzt ihm gegen den Dritten zustehende Ansprüche auf Kaufpreiszahlung in Höhe der uns aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Ansprüche ab.

Der Besteller bleibt weiterhin zum Einzug der abgetretenen Forderung auch in eigenem Namen berechtigt, hat diese jedoch unverzüglich nach Eingang an uns abzuführen

VII. Zahlungen

1. An uns nicht näher bekannte Firmen erfolgen Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse.

2. Bei Lieferung auf Rechnung sind die Rechnungsbeträge spätestens acht Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird.

3. Gegenüber unseren Forderungen ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

VIII. Gewährleistung

Dem Besteller stehen die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Hinsichtlich des Verkaufs von gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung 1 Jahr, gerechnet von der Ablieferung der Ware an.

IX. Sonderbestimmungen

1. Als Muster eingesandte oder durch Instandsetzung bzw. Umänderung unbrauchbar gewordene Teile werden verschrottet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2. Die Reifenfertigung erfolgt in Sonderserien, größtenteils von nicht europäischen ausländischen Herstellern, die ehemalige europäische Produktionsanlagen übernommen haben oder mit deren eigenen Produktionsanlagen, die dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erstinstallation entsprechen. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass die gelieferten Reifen dem heutigen bzw. früheren deutschen Qualitätsstandard entsprechen. Insoweit ist der damalige Entwicklungsstandard und die damals gültigen Normen im Ausland Qualitätsmaßstab für die Produktion in Sonderserien.

Abweichungen hinsichtlich des heutigen bzw. früheren deutschen Qualitätsstandards in Bezug auf die Toleranz bei statischer und dynamischer Unwucht , sowie Lateral- und Radialkraftschwankungen sind nicht als Mangel anzusehen und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

Für sonstige Handelswaren gilt dies ebenso, da auch hier die Herstellung auf dem damaligen Entwicklungsstandard mit den hierfür konzipierten Produktionsanlagen erfolgt.

Der Besteller erklärt sich mit Abschluss des Kaufvertrages hiermit ausdrücklich einverstanden. Etwaigen entgegenstehenden Bedingungen des Bestellers sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, etwaige andere Bedingungen werden durch Individualvereinbarung von uns anerkannt.

3. Bei Aufvulkanisation einer nachträglichen Weißwand auf die Seitenflanke eines Reifens garantieren wir keine negative Beeinträchtigung hinsichtlich der Haltbarkeit und Sicherheit des Reifens. Aufgrund der Beschaffenheit des jeweiligen zur Aufvulkanisation verwendeten Reifens oder äußerer Einflüsse im Fahrbetrieb wie auch unzureichende Pflege besteht die Möglichkeit, dass sich der aufvulkanisierte Weißwandstreifen an den Rändern geringfügig löst oder vergilbt bzw. nachdunkelt. Dies ist ein Umstand, der sich trotz größter Sorgfalt nicht immer ausschließen lässt. Beeinträchtigungen dieser Art sind nicht als Mangel anzusehen.

X. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Holzkirchen.

2. Gegenüber Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt Holzkirchen als Gerichtsstand als vereinbart.

3. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Geltendmachung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

4. Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bestellern wird ausdrücklich widersprochen, soweit sie sich nicht mit den vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen decken.

5. „Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.“